Kosten
Vergütung unserer Tätigkeit
Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Oft ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder einer anderen individuellen Vereinbarung möglich, die sich an Ihren Interessen, an unserem tatsächlichen Aufwand oder an einem bestimmten Erfolg bemisst.
Beratungs– und Prozesskostenhilfe
Falls die Beratungs– und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie bei Gericht Beratungs– und Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Der Staat trägt im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese meist Ihre Anwalts– und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir kostenlos für Sie.
Rechtsberatungs– und Honorareinzugsstelle beim BDA
Wir sind Vertrauensanwälte der R.u.H.-Stelle beim Bund Deutscher Architekten (BDA) und beraten BDA-Architekten zu dem entsprechend vergünstigten Stundensatz.
Wichtige Dokumente…
…wie Anmeldeformular, Vollmacht oder Wertgebührenhinweis finden Sie in unserem Online-Service.