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Kosten

Ver­gü­tung unserer Tätigkeit

Die Gebühren für unsere Tätig­keit richten sich nach dem Gegen­stands­wert und sind im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) geregelt.

Oft ist auch die Ver­ein­ba­rung eines Pau­schal­ho­no­rars oder einer anderen indi­vi­du­ellen Ver­ein­ba­rung mög­lich, die sich an Ihren Inter­essen, an unserem tat­säch­li­chen Auf­wand oder an einem bestimmten Erfolg bemisst.

Bera­tungs– und Prozesskostenhilfe

Falls die Bera­tungs– und Pro­zess­kosten Ihre Mittel über­steigen, können Sie bei Gericht Bera­tungs– und Pro­zess­kos­ten­hilfe bean­tragen. Vor­aus­set­zung hierfür ist, dass Ihr Ein­kommen und Ver­mögen unter­halb bestimmter Grenzen liegt und der Rechts­streit nicht von vorn­herein aus­sichtslos ist. Der Staat trägt im Falle der Bewil­li­gung von Pro­zess­kos­ten­hilfe die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Falls Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, über­nimmt diese meist Ihre Anwalts– und Gerichts­kosten. Die Deckungs­an­frage über­nehmen wir kos­tenlos für Sie.

Rechts­be­ra­tungs– und Hono­rar­ein­zugs­stelle beim BDA

Wir sind Ver­trau­ens­an­wälte der R.u.H.-Stelle beim Bund Deut­scher Archi­tekten (BDA) und beraten BDA-Architekten zu dem ent­spre­chend ver­güns­tigten Stundensatz.

Wichtige Dokumente…

…wie Anmeldeformular, Vollmacht oder Wertgebührenhinweis finden Sie in unserem Online-Service.

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